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Kattenbrookstrift 53
30539 Hannover

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Richter Walter & Holzer Lars GbR, Kattenbrookstrift 53, 30539 Hannover

§ 1 Anwendungsbereich (1) Alle Leistungen und Angebote von Richter Walter & Holzer Lars GbR erfolgen ausschließlich auf Grundlage der individuellen Angebote von Richter Walter & Holzer Lars GbR und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Richter Walter & Holzer Lars GbR mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Richter Walter & Holzer Lars GbR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Richter Walter & Holzer Lars GbR auf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Richter Walter & Holzer Lars GbR richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen von Richter Walter & Holzer Lars GbR / Mitwirkung des Kunden (1) Richter Walter & Holzer Lars GbR erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Social Media Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Richter Walter & Holzer Lars GbR dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Richter Walter & Holzer Lars GbR zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Richter Walter & Holzer Lars GbR, bleibt der Vergütungsanspruch von Richter Walter & Holzer Lars GbR unberührt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Richter Walter & Holzer Lars GbR nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Richter Walter & Holzer Lars GbR bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) In Bezug auf die von Richter Walter & Holzer Lars GbR zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Richter Walter & Holzer Lars GbR hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen Der Vertragsschluss zwischen Richter Walter & Holzer Lars GbR und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen (1) Sofern eine Leistung von Richter Walter & Holzer Lars GbR ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-5.

(2) Richter Walter & Holzer Lars GbR kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Richter Walter & Holzer Lars GbR kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Richter Walter & Holzer Lars GbR nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Richter Walter & Holzer Lars GbR berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Richter Walter & Holzer Lars GbR gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Richter Walter & Holzer Lars GbR hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

AGB Stand: 10.02.2024 © Vervielfältigung verboten